Herr Maier (Name geändert):
“auf Ihrer Seite “http://****.lima-city.de/*****” danken Sie *** Maier
Sie machen sich hier der Verletzung des Namens- und Persönlichkeitsrecht strafbar (§ 12 BGB). Ich untersage eine Namensnennung in diesem dummen Zusammenhang. Sie sind sehr wohl zuständig.
Meine Frist 29.04.2012 gilt.
Es ist Ihr Server, der Verfasser dieser dummen Texte hat keine gültige mailadresse.
Ich werde Sie verantwortlich machen. Abmahnung, Anwaltskosten , Schmerzensgeld.
Sollte ich auf diese Mail bis morgen, Montag mittag, 12.00 Uhr keine Reaktion bekommen, muss ich davon ausgehen, dass Sie es darauf ankommen lassen und ich werde Ihren Geschäftsführer in die Obhut meines Anwalts übergeben..
Lordoflima:
Sehr geehrter Herr Maier,
den von Ihnen genannten § 12 BGB haben sie offensichtlich nicht verstanden.
Insgesamt rate ich Ihnen von übereilten rechtlichen Schritten dringend ab.
Eine Identifizierung genau Ihrer Person ist durch den Beitrag nicht möglich.
Die Behauptung, es gäbe eine Person mit Ihrem Namen nur einmal, hält einer näheren Prüfung nicht stand.
Auf meine Übergabe in die Obhut Ihres Anwalts bin ich sehr gespannt.
Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mich in der Kanzlei melden soll.
Sollte die Inobhutnahme länger dauern, sagen Sie bitte noch einmal
Bescheid, dann bringe ich eine Zahnbürste und Wechselkleidung mit.
Mit freundlichen Grüßen